BSK -  Berufsbezogene Deutschsprachkurse für Migrantinnen und Migranten (DeuFöV)

 

DeuFöV nach § 45a AufenthG Unterstützung der nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt

 

Wer kann teilnehmen?

  • Personen, die bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind
  • SGB II Bezieher
  • Personen im Rahmen des beruflichen Anerkennungsverfahrens
  • Auszubildende

Wichtig!

  • Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A1-B2 (Kohärenz zu Integrationskursen)
  • Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) oder
  • deutsche Staatsangehörigkeit, EU-Freizügigkeit oder
  • Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (humanitäre Gründe) oder
  • bei Aufenthaltsgestattung, nur die Personen aus den Ländern mit guter Bleibeperspektive, derzeit Iran, Irak, Eritrea, Syrien, Somalia

Wer an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter.

 

Inhalt und Ablauf

 

Die Struktur der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung ist modular aufgebaut.

 

Spezialmodul A2 - B1

Basismodul B1 - C1

 

Ein Basismodul umfasst 400 UnterrichtseinheitenInhalte der Sprachförderung sind allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut.

Jedes Modul schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab: telc A2 - C1 (GER)

 

Anmeldung/ Beratung:

 

Frau Bahar Eksi

Frau Conrad

 

khs@kirchhofschmiede.de

030 /  499 19 89 0 

Schlesische Straße 26, 10997 Berlin-Kreuzberg, Aufgang B, 1. Etage

 

www.facebook.com/kirchhofschmiede

 

Gefördert durch:

 

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